§ 1 Vertragsabschluss / Laufzeit / Kündigung
Die Kesselhaus GmbH ist an Angebote nur bis zum Ablauf von 4 Wochen nach Zugang des Angebotes beim Auftraggeber gebunden. Ein Vertrag kommt erst bei entsprechender Auftragsbestätigung zustande. Neben- und Zusatzabreden, Beschaffenheitsvereinbarungen über die Liefergegenstände, Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien und sonstige Vereinbarungen, die jeweils vor, bei oder nach Abschluss einer Liefervereinbarung abgegeben bzw. getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Soweit keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, wird ein Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, der von beiden Parteien mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende gekündigt werden kann.
§ 2 Umfang und Gegenstand der Lieferung
Besteht der Gegenstand der Lieferung in Software, kann die Kesselhaus GmbH die Lieferung, soweit für den Kunden praktikabel und zumutbar, nach seiner Wahl wie folgt durchführen: Entweder durch Lieferung eines elektronischen Datenträgers, auf welchem die Software gespeichert ist, durch Versendung per E-Mail oder durch Verweis des Kunden auf eine Download-Möglichkeit per Internet. Ist die Installation und Nutzung der gelieferten Software von dem Besitz eines Lizenzschlüssels abhängig, schuldet die Kesselhaus GmbH ferner die Lieferung eines Lizenzschlüssels, welcher die Ablauffähigkeit der gelieferten Software im vereinbarten Umfang ermöglicht. Für dessen Lieferung gilt entsprechend Ziffer 1.
Besteht der Gegenstand der Lieferung in Begleitmaterial zur Software (z.B. Benutzerhandbuch, Datenblätter, etc.), schuldet die Kesselhaus GmbH nach ihrer Wahl die Lieferung des Begleitmaterials in gedruckter Form oder die Lieferung entsprechend vorstehender Ziffer 1. Die Kesselhaus GmbH behält sich bis zur Lieferungen an den Kunden Änderungen an den vereinbarten Liefergegenständen, insbesondere im Zuge von Weiterentwicklungen vor, sofern die vereinbarten Leistungsdaten und Beschaffenheitsangaben erreicht werden. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zuzumuten sind. Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände bleiben im Eigentum der Kesselhaus GmbH. Der Kunde ist verpflichtet, für eine ordnungsgemäße und vor dem Zugriff Dritter sichere Aufbewahrung Sorge zu tragen und darf die Gegenstände nur aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung mit der Kesselhaus GmbH über den Test- und Vorführzweck hinaus benutzen. Die Kesselhaus GmbH schuldet eine mangelfreie Leistung, nicht jedoch den Erfolg, den sich der Kunde mit der Leistung verspricht. Die Zusicherung von Eigenschaften bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der Kesselhaus GmbH. Nach Abnahme der erbrachten Lieferung, obliegt dem Kunden der Nachweis der mangelhaften Ausführung. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Lieferungen erforderlichen Materialien den Projektanforderungen entsprechend rechtzeitig und pünktlich vor dem vereinbarten Fertigstellungstermin des Produkts der Kesselhaus GmbH zur Verfügung zu stellen. Sollte dieser Zeitraum durch den Kunden nicht eingehalten werden, so übernimmt die Kesselhaus GmbH für die rechtzeitige Fertigstellung des Produkts keine Haftung. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Werktagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich gegenüber der Kesselhaus GmbH geltend zu machen. Danach gilt die Lieferung als mangelfrei abgenommen.
§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
Die vereinbarten Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ändern sich Herstellungs- oder Bezugsbedingungen, die Rohstoffkosten oder treten bis zum Tag der Lieferung oder Leistung Preiserhöhungen der Lieferanten bzw. Teuerungszuschläge oder Erhöhung von Steuern, Zöllen oder Fracht durch behördliche Anordnung in Kraft, so kann die Kesselhaus GmbH bei Lieferungen und Leistungen, die einen Monat nach Vertragsabschluss oder später ausgeführt werden, eine der Verzögerung entsprechende Preisanpassung verlangen. Für Nicht-Kaufleute erhöht sich die Zeit, nach deren Ablauf eine Preisanpassung verlangt werden kann, auf vier Monate. Erklärt sich der Kunde mit dieser Preisanpassung nicht einverstanden, kann die Kesselhaus GmbH vom Vertrag zurücktreten. Durch diesen Rücktritt entstehende Aufwendungen der Kesselhaus GmbH trägt der Kunde. Alle Rechnungen sind, falls nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sofort ohne Abzug fällig. Der Kunde kommt in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit der Rechnung bezahlt. Schecks und Wechsel gelten erst mit Einlösung als Zahlung. Diskont- und Bankspesen gehen zu Lasten des Kunden. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so ist die Kesselhaus GmbH unbeschadet sonstiger Rechte, insbesondere des Rücktrittsrechts oder etwaiger Schadenersatzansprüche berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zuzüglich sonstiger Spesen und Kosten zu verlangen. Bei Zahlungsverzug kann die Kesselhaus GmbH auch Leistungen zurückhalten, ohne dass dadurch dem Kunden Regressansprüche entstehen. Ist Ratenzahlung vereinbart, so wird ein etwaiger Restkaufpreis dann insgesamt fällig, wenn der Kunde mit zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug gerät. Sämtliche Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Erfüllung aller Zahlungsverpflichtungen des Kunden in Bezug auf die betreffende Lieferung. Der Kunde gilt trotz des vorstehenden Eigentumsvorbehaltes als berechtigt, die Liefergegenstände im gewöhnlichen Geschäftsgang zu vertreiben, es sei denn, dieser Vertrag sieht ausnahmsweise ein Übertragungsverbot vor. Der Kunde tritt bereits jetzt sämtliche Forderungen aus einem derartigen Veräußerungsgeschäft in Höhe des für den Liefergegenstand mit der Kesselhaus GmbH vereinbarten Preises erfüllungshalber an die Kesselhaus GmbH ab. Die Kesselhaus GmbH darf zur Sicherung ihrer Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offen legen. Auf Verlangen der Kesselhaus GmbH wird der Kunde der Kesselhaus GmbH Name und Anschrift seiner betroffenen Abnehmer sowie Art und Umfang seiner gegen diese bestehenden Ansprüche mitteilen. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Kunde die Kesselhaus GmbH unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenforderungen ausüben, die auf der derselben Liefervereinbarung beruhen.
§ 4 Stornokosten
Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung der Kesselhaus GmbH möglich. Ist die Kesselhaus GmbH mit einer Stornierung einverstanden, so hat sie das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in Höhe von 200€ zu erheben. Darin sind entstandene Aufwendungen und entgangener Gewinn enthalten. Die Kesselhaus GmbH benötigt zur Erbringung ihrer Leistungen einen Termin beim Kunden vor Ort. Ist es auf Seiten des Kunden nicht möglich, einen Termin innerhalb von 12 Wochen nach Auftragserteilung mit der Kesselhaus GmbH zu vereinbaren oder wird ein bestehender Termin ohne erkennbaren Grund mehr als drei Mal verschoben, so hat die Kesselhaus GmbH das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die unter Ziffer 4 aufgeführten Stornokosten geltend zu machen.
§ 5 Datenschutz und Geheimhaltungspflicht
Der Kunde ist damit einverstanden, dass persönliche Daten von der Kesselhaus GmbH oder einem von diesem beauftragten Dritten während der Dauer des Vertragsverhältnisses in maschinenlesbarer Form gespeichert und maschinell verarbeitet werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweckes und für Abrechnungszwecke erforderlich ist. Darüber hinausgehend wird die Kesselhaus GmbH Daten nicht weitergeben, insofern die Kesselhaus GmbH hierzu nicht gesetzlich verpflichtet ist. Der Kunde stellt die Kesselhaus GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Der Kunde wird mit der gebotenen Sorgfalt darauf hinwirken, dass alle Personen, die von ihm mit der Bearbeitung oder Erfüllung dieses Vertrages betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten und die aus dem Bereich von der Kesselhaus GmbH erlangten Informationen nicht an Dritte weitergeben oder sonst verwerten. Die Kesselhaus GmbH ist verpflichtet, alle im Rahmen der Vertragserfüllung erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen des Kunden absolut vertraulich zu behandeln und nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden. Die Kesselhaus GmbH sorgt dafür, dass unbefugten Dritten der Zugang zu den Datenträgern im eigenen Haus nicht möglich ist. Die Kesselhaus GmbH verpflichtet sich, bei Beendigung des Vertrages alle in seinem Besitz befindlichen Gegenstände und Unterlagen des Kunden zurückzugeben und ggf. vorhandene Informationen in anderer Form zu löschen oder in sonstiger Weise datenschutzgerecht zu vernichten.
§ 6 Haftung / Gewährleistung
Die Haftung der Kesselhaus GmbH und ihren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Im Haftungsfall ist der Umfang der Haftung auf den üblicherweise entstehenden Schaden beschränkt. Die Haftung der Kesselhaus GmbH für die Verletzung nicht vertragswesentlicher Pflichten wird ausgeschlossen. Die Kesselhaus GmbH haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (z. B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) oder auf nicht schuldhaft verursachte, technische Störungen (wie z. B. das EDV-System) zurückzuführen sind. Computerviren als auch vorsätzlich Angriffe auf EDV-Systeme durch „Hacker“ gelten ebenfalls als höhere Gewalt, auch wenn hiergegen angemessene Schutzvorkehrungen getroffen wurden.
§ 7 Schadensersatz und sonstige Ansprüche
Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit ausgeschlossen, soweit die Kesselhaus GmbH nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bzw. bei leichter Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Pflichten zur Last fällt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen (sog. Kardinalspflichten). Die Kesselhaus GmbH bemüht sich um sorgfältige Ausführung des Auftrags. Bei mangelhafter Auftragsausführung ist die Kesselhaus GmbH berechtigt, einem begründeten Gewährleistungsanspruch durch Nachbesserung nachzukommen. Schlagen zwei Nachbesserungsversuche von der Kesselhaus GmbH fehl, ist der Auftraggeber berechtigt, Minderung in dem Umfang geltend zu machen, in dem der Zweck der Erstellung beeinträchtigt wurde (maximal in Höhe des Auftragswertes). Hat die Kesselhaus GmbH eine Teilleistung bewirkt, so kann der Kunde vom ganzen Vertrag nur zurücktreten, wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat. Hat die Kesselhaus GmbH die Leistung nicht vertragsgemäß bewirkt, so kann der Kunde vom Vertrag nicht zurücktreten, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist. Sollten Mängel im Zusammenhang mit einer Erstellung entstehen, so ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Zahlung einer anderen kostenpflichtigen Erstellung zu verweigern. Soweit es sich um offensichtliche Mängel handelt, sind Mängelrügen innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine fristgerechte Mitteilung, sind Ansprüche ausgeschlossen.
§ 8 Urheber- und Nutzungsrechte
Der Kunde garantiert, dass die Inhalte rechtmäßig und wahr sind, sie nicht gegen geltendes Recht, insbesondere nicht gegen die guten Sitten, presse-, werbe- oder wettbewerbsrechtliche Vorgaben verstoßen und er die erforderlichen Rechte für den vertragsgemäß vorausgesetzten Gebrauch uneingeschränkt besitzt. Der Kunde stellt die Kesselhaus GmbH von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte gegen die Kesselhaus GmbH wegen einer Verletzung von Rechten Dritter oder einem Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften in diesem Zusammenhang geltend machen. Die Freistellung bezieht sich auch auf die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten. Auch ist die Geltendmachung von Ansprüchen des Auftraggebers gegen die Kesselhaus GmbH in diesem Zusammenhang ausgeschlossen. Zudem ist die Kesselhaus GmbH in einem solchen Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
§ 9 Erfüllungsort / Gerichtsstand / anzuwendendes Recht
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Leistungen aus dem Vertragsverhältnis sowie für Streitigkeiten zwischen den Parteien ist, soweit der Kunde Kaufmann ist, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Offenburg als Sitz der Kesselhaus GmbH. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach deutschem Recht.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder sollte dieser Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen oder der Lücke tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahe kommende Regelung, die von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten.